Gründer bringen als Gründungskapital Kapital in das Vermögen einer GmbH ein. Das von den Gründern in das Vermögen einer GmbH eingebrachte Kapital bildet das Gründungskapital. Eine Kapitalgesellschaft muss mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil am Unternehmen einbringen muss. Die Beiträge eines einzelnen Gründers dürfen 25000 nicht überschreiten, https://finanzamt09876.blog-a-story.com/18379885/details-fiktion-und-gerichtshof-oberlandesgerichtssprengel-wien